§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
Allround Dienstleistungen
Pillnitzer Straße 4
01069 Dresden
Telefon: +49 162 9270730
E-Mail: info@serviceallround.deDiese AGB gelten für alle Verträge über Reinigungsleistungen, Umzüge, Entrümpelungen und damit verbundene Dienstleistungen von Allround Dienstleistungen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Individuelle Vereinbarungen im Angebot haben Vorrang vor diesen AGB.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform, z. B. per E-Mail oder Nachricht, annimmt oder die Ausführung der vereinbarten Arbeiten beginnt.
Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Kalendertage gültig.
§ 2 Leistungsumfang und Zusatzarbeiten
Art und Umfang der Arbeiten richten sich nach dem vereinbarten Angebot. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, gehören nicht automatisch zum Auftrag.
Werden während der Arbeiten zusätzliche Leistungen erforderlich oder vom Kunden gewünscht, werden diese nur nach Absprache ausgeführt und können zusätzlich berechnet werden.
Allround Dienstleistungen ist berechtigt, geeignete Mitarbeiter oder Subunternehmer zur Durchführung der Arbeiten einzusetzen.
§ 3 Preise und Zahlung
Die im Angebot vereinbarten Preise gelten auf Grundlage der vom Kunden gemachten Angaben und der bei einer Besichtigung festgestellten Verhältnisse.
Soweit die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG Anwendung findet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Weichen die tatsächlichen Verhältnisse erheblich von den Angaben des Kunden oder vom Zustand bei der Besichtigung ab, insbesondere hinsichtlich Menge, Fläche, Verschmutzung, Zugänglichkeit, Etagen oder Umfang der Arbeiten, können zusätzliche Kosten entstehen. Diese werden vor der Ausführung zusätzlicher Arbeiten mit dem Kunden abgestimmt.
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.
Bei laufenden Reinigungsaufträgen erfolgt die Abrechnung grundsätzlich monatlich.
§ 4 Termine und Mitwirkung des Kunden
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitsbereiche zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind und die für die Durchführung notwendigen Voraussetzungen vorhanden sind.
Soweit erforderlich, sind Strom und Wasser zur Verfügung zu stellen.
Kann die Arbeit aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstands nicht oder verspätet begonnen werden, können dadurch entstandene nachweisbare Warte-, Anfahrts- oder sonstige Mehrkosten berechnet werden.
Besonders empfindliche Oberflächen, Vorschäden, Gefahrenstellen oder andere Besonderheiten sind vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.
Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck und wichtige Dokumente sind vor Beginn der Arbeiten sicher zu verwahren.
§ 5 Stornierung
Vereinbarte Termine können bis 48 Stunden vor Beginn kostenlos storniert oder verschoben werden.
Bei einer späteren Stornierung können folgende Ausfallkosten berechnet werden:
- weniger als 48 bis 24 Stunden vorher: bis zu 25 % der Auftragssumme,
- weniger als 24 Stunden vorher: bis zu 50 % der Auftragssumme.
Bereits tatsächlich entstandene Fremdkosten, beispielsweise für angemietete Fahrzeuge, Entsorgungscontainer oder Halteverbotszonen, können zusätzlich berechnet werden, soweit diese nicht mehr kostenfrei storniert werden können.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Gesetzliche Kündigungs- und Widerrufsrechte bleiben unberührt.
§ 6 Reinigung und Mängel
Nach Abschluss der Arbeiten kann auf Wunsch eine gemeinsame Kontrolle durchgeführt werden.
Berechtigte Beanstandungen sind Allround Dienstleistungen möglichst unverzüglich mitzuteilen. Allround Dienstleistungen erhält zunächst die Gelegenheit, einen vom vereinbarten Leistungsumfang umfassten Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern.
Keine Mängel liegen insbesondere bei Vorschäden, baulichen Mängeln, dauerhaft verfärbten oder beschädigten Oberflächen sowie Verschmutzungen vor, die mit üblichen und materialverträglichen Reinigungsverfahren nicht entfernt werden können.
Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 7 Besondere Bedingungen für Umzüge
Der Umfang eines Umzugs richtet sich nach dem Angebot und den vom Kunden angegebenen Gegenständen und Leistungen.
Zusätzliche Möbel, Kartons, Etagen, längere Laufwege, fehlende Aufzüge, zusätzliche Demontage- oder Montagearbeiten oder sonstige erhebliche Abweichungen können zu Mehrkosten führen.
Besonders schwere oder empfindliche Gegenstände wie Tresore, Klaviere, Kunstgegenstände, große Aquarien oder Gegenstände über 80 kg müssen vor Vertragsschluss angegeben werden.
Gefährliche oder explosive Stoffe sowie lebende Tiere werden nicht transportiert.
Für vom Kunden selbst verpackte Gegenstände haftet Allround Dienstleistungen nicht für Schäden, die auf eine ungeeignete oder unzureichende Verpackung zurückzuführen sind, soweit der Schaden nicht von Allround Dienstleistungen zu vertreten ist.
Äußerlich erkennbare Schäden am Umzugsgut sind spätestens am Tag nach der Ablieferung, äußerlich nicht erkennbare Schäden innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung anzuzeigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften für Umzugsverträge, insbesondere §§ 451 ff. HGB.
§ 8 Entrümpelung und Entsorgung
Der Kunde bestätigt, dass er berechtigt ist, die zur Entsorgung bestimmten Gegenstände freizugeben.
Gegenstände, die nicht entsorgt werden sollen, müssen vor Beginn der Arbeiten eindeutig gekennzeichnet oder aus dem vereinbarten Räumungsbereich entfernt werden.
Die im vereinbarten Räumungsbereich ausdrücklich zur Entsorgung freigegebenen Gegenstände werden fachgerecht entsorgt oder verwertet.
Sonderabfälle wie Farben, Öle, Asbest, bestimmte Elektrogeräte oder andere besonders zu behandelnde Stoffe werden nur nach vorheriger Vereinbarung übernommen. Zusätzliche Entsorgungskosten können gesondert berechnet werden.
§ 9 Haftung
Allround Dienstleistungen haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Für bereits vorhandene Schäden, Materialermüdung, mangelhafte Befestigungen oder besonders empfindliche Materialien haftet Allround Dienstleistungen nicht, soweit diese nicht durch Allround Dienstleistungen verursacht wurden.
Der Kunde hat erkennbare Vorschäden und besondere Empfindlichkeiten vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.
Schäden sind nach Feststellung möglichst unverzüglich mitzuteilen, damit der Schaden geprüft und gegebenenfalls der Versicherung gemeldet werden kann.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit kein gesetzlicher Ausschlussgrund vorliegt.
Die gesonderte Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular sind Bestandteil der Verbraucherinformationen.
Soll die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits während der Widerrufsfrist beginnen, gelten hierfür die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften unberührt.
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, Dresden Gerichtsstand.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.